Security Finder Glossar
InvMaRisk
Mit den neuen "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Investmentgesellschaften" (InvMaRisk) hat die BaFin am 30.06.2010 die Anforderungen an die ordnungsgemässe Geschäftsorganisation und an das Risikomanagement fär Investmentgesellschaften und Sondervermögen konkretisiert. Dabei unterscheidet die Finanzaufsicht zwischen den Risiken der Gesellschaft, den Risiken des Sondervermögens und dem Gesamtrisikoprofil. Die InvMaRisk verschärfen die Regularien für Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften dadurch ganz wesentlich und stellen erweiterte Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation. Gleichzeitig nehmen die InvMaRisk die Anforderungen der EU-Richtlinie UCITS (OGAW) IV vorweg. Die "Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities" müssen bis Mitte 2011 in nationales Recht umgesetzt sein und haben die Harmonisierung der europäischen Investmentfondsindustrie und ihre Stärkung im internationalen Wettbewerb zum Ziel. Die Umsetzung der neuen InvMaRisk soll nach dem Willen der BaFin zum 31.12.2010 erfolgt sein. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary