SECO zieht Strafverfahren gegen die Firma Obligo AG nicht ans Bundesgericht weiter
Das SECO hat entschieden, das Strafverfahren gegen die verantwortlichen Personen der Obligo AG, der Paypay AG,und der Pulsira Limited AG nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Kantonsgericht Schwyz war am 16. Februar 2024 nicht auf die Berufung des SECO eingetreten. Den Firmen wurde vorgeworfen, intransparente Bestellprozesse für den Online-Bezug von Erwachsenenunterhaltung auf dem Mobiltelefon angeboten zu haben.
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