Bundesrat schlägt Anpassung des WACC im Strombereich vor
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Vernehmlassung zur Anpassung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) gestartet. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung soll die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um voraussichtlich 127 Millionen Franken entlasten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Oktober 2024.
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