Gebäude-Energieausweis GEAK
Der Gebäude-Energieausweis der Kantone klassifiziert ein Gebäude hinsichtlich seiner energetischen Qualität. Er ist nicht obligatorisch und hat die Form einer Energieetikette, ähnlich derjenigen von Geräten (Kühlschränke, Waschmaschinen). Ausgewiesen wird entweder der effektive Energieverbrauch (gemessen) oder der gemäss SIA 380/1 berechnete Energiebedarf. Unterschieden wird zwischen Gesamtenergie, Energie für Heizung und Warmwasser und elektrischer Energie. Die wissenschaftlichen Grundlagen und Berechnungsdefinitionen für den Ausweis sind im SIA Merkblatt 2031 dokumentiert.