Gasnetzzugangsverordnung
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt Bedingungen und Voraussetzungen, zu denen die Betreiber von Gasnetzen anderen Marktteilnehmern einen Zugang zu ihren Netzen zum Zweck des Einspeisens von Gas ermöglichen müssen. Zum Beispiel regelt die Verordnung die Bedingungen für den Netzanschluss von Biogasanlagen, die Biomethan einspeisen wollen, das auf Erdgasqualität aufbereitet ist.