Beschlüsse der UBI zu 18 Beschwerden

05.04.2025.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat die unterlassene Berichterstattung von SRF über ein wichtiges Ereignis als programmrechtswidrig beurteilt. Die Beschwerden gegen zwei Beiträge der Sendung “Rundschau” über die Prügelattacke von mehreren Männern gegen eine Frau hat sie in einem Fall gutgeheissen, im anderen abgewiesen.

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