Bastion Host
A bastion host is typically a firewall implemented on top of an operating system that has been specially configured and hardened to be resistant to attack. SOURCE: SP 800-41
A bastion host is typically a firewall implemented on top of an operating system that has been specially configured and hardened to be resistant to attack. SOURCE: SP 800-41
Vereinfachter Ansatz zur Bestimmungder regulatorischen Eigenkapitalunterlegungfür operationelle Risiken. Hierbeiwird das operationelle Risiko aus demBruttoertrag der Bank abgeleitet. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary
The minimum security controls required for safeguarding an IT system based on its identified needs for confidentiality, integrity and/or availability protection. SOURCE: SP 800-16
Der Begriff Basel III bezeichnet ein geplantes ergänzendes Regelwerk des Basler Ausschusses an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel (CH) zu bereits bestehenden Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute. Dieses Regelwerk basiert einerseits auf den Erfahrungen mit dem Abkommen Basel II aus dem Jahre 2007 und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007. Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken wird die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern gefordert. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können. Die neuen Empfehlungen wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im September 2010 beschlossen. Im Baseler Ausschuss sind die Zentralbankgouverneure der Notenbanken und die Leiter der Finanzaufsichtsbehörden folgender Länder vertreten: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong SAR, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA und Grossbritannien. Der Ausschuss ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt, der Zentralbank der Zentralbanken, und wurde nach dem Kollaps der Kölner Herstatt-Bank 1974 gegründet. Die Schweizer Stadt gibt dem Regelwerk seinen Namen. ereits die im Jahr 2004 festgelegten “Basel II”-Empfehlungen hielten die Banken an, Ausfallrisiken ihrer Engagements mit Eigenkapital abzudecken. Jetzt sollen die Banken ihr so genanntes Kernkapital deutlich erhöhen. Die Kernkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu ihren riskobehafteten Geschäften, also zu den vergebenen Krediten und den getätigten Geldanlagen. Das Kernkapital soll in Finanzkrisen die Verluste abfangen, die es eventuell durch Kreditausfälle und Wertverluste bei Anlagen gibt. Basel III schreibt künftig eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent (hartes Kernkapital der Mindesteigenkapitalanforderungen 4,5 Prozent plus hartes Kernkapital des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent) vor. Hinzu kommt weiter weiches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozent, so dass sich im Ergebnis die Eigenkapitalanforderungen auf 10,5 Prozent addieren. Damit wird die ursprüngliche Quote von vor der Krise empfindlich erhöht. Auch die Anforderungen für andere wichtige Stabilitäts-Kennzahlen wurden erhöht. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Januar 2001 einen Vorschlag zur Änderung der internationalen Eigenkapitalregelung vorgestellt. Allgemein ist der Entwurf unter der Bezeichnung Basel II bekannt. Ab dem Jahr 2007 sollten die Bestimmungen in mehr als 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt werden, um eine grössere Sicherheit des Weltfinanzsystems zu erreichen. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary
Mit Basel I wurden 1988 die bis zum Inkrafttreten von Basel II geltenden Eigenmittelvorschriften verabschiedet und die Voraussetzung für eine international einheitliche Eigenmittelunterlegungspflicht geschaffen. Diese schreibt den Banken vor, dass Kredite an Unternehmen grundsätzlich zu 8 % mit Eigenmitteln zu unterlegen sind. Länder mit international tätigen Banken setzten in der Folge den empfohlenen Standard in nationales Recht um, womit seit 1992 weltweit einheitliche gesetzliche Mindestanforderungen für Kreditrisiken gelten. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary
Das Basler Regelwerk ist eine multilaterale Rahmenvereinbarung zu den Eigenkapitalvorschriften der Banken. 1988 verabschiedete der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Eigenkapitalübereinkunft Basel I. 2004 folgte Basel II mit umfangreichen Ergänzungen. Die aus den Erfahrungen der Finanzkrise von 2008 abgeleiteten Neuerungen aus dem Jahr 2010 werden als «Basel III» bezeichnet (vgl. «Basel III»). http://www.risknet.de/wissen/glossary
Auf-/ Abdiskontierung früherer bzw. zukünftiger Zahlungsströme auf den Zeitpunkt t0 (=heute). Der Barwert kommt insbesondere zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Anlageformen in Betracht. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary
Die Basis-Absicherung ermöglicht es, als Einstieg in den IT-Grundschutz zunächst eine breite, grundlegende Erst-Absicherung über alle Geschäftsprozesse bzw. Fachverfahren einer Institution vorzunehmen.
Benchmark-Risikogewicht. Nach dem Internal Ratings Based (IRB) Approach werden die Risikogewichte aus bankintern ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) ermittelt. Alle übrigen Komponenten werden beim IRB-Ansatz (foundation) von den Aufsichtsbehörden vorgegeben. Unter Zugrundelegung dieser Grössen resultieren im IRB-Ansatz bestimmte Benchmark-Risikogewichte. Quelle: www.risknet.de/wissen/glossary