Digital Services Act: EU-Parlament stimmt für neue Regeln in der Digitalwirtschaft

27.01.2022.

Von Stefan Girschner, Online-Redakteur | digitalbusiness-cloud.de

Quelle: digitalbusiness-cloud.de

Die Abgeordneten im EU-Parlament haben am 20. Januar über ihre Position zum Digital Services Act (DSA) abgestimmt. Die Mehrheit hat sich für das geplante „Plattform-Grundgesetz“ in der EU ausgesprochen. Welche Folgen der DSA für Verbraucher und die Digitalwirtschaft mit sich bringen wird.

Die Abgeordneten des EU-Parlament haben bei ihrer Plenarsitzung am 20. Januar über die Regelungen des „Digital Services Act“ abgestimmt. Zuvor wurde noch über mehr als 100 Änderungsanträge beraten. Bei der Abstimmung hat sich eine Mehrheit von 530 zu 78 Stimmen bei 80 Enthaltungen für die Digital Services Act ausgesprochen. Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO). Der Beschluss gibt nun grünes Licht für die Verhandlungen der EU-Staaten über die endgültige Fassung des sogenannten Plattform-Grundgesetzes.

Digital Services Act will Verbraucher im Netz schützen

Ziel des Digital Services Act ist es, Verbraucher im Internet vor Desinformationen sowie illegale Inhalte wie strafbare Hasskommentare und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauch zu schützen. Die Regelungen richten sich insbesondere an die großen Digital-Konzerne wie Google oder Meta Platforms mit Facebook und Instagram. Nach den jetzt vom EU-Parlament verabschiedeten Vorgaben wäre es den Plattformen künftig verboten, Nutzerprofile anhand sensibler Daten zu erstellen und dadurch personalisierte Online-Werbung zu platzieren. Außerdem sollen die Plattformen die Verbreitung von Desinformationen verhindern.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. stuft die finale Positionierung des Europäischen Parlaments zum Digital Services Act in wesentlichen Punkten als sehr kritisch. Die Begründung: Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg der Transparenz- und Sorgfaltspflichten der Anbieter würde zweckwidrig deutlich erweitert werden. Damit würden insbesondere Rechtsunsicherheiten im Bereich des Daten- und Privatsphärenschutzes geschaffen werden. Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW, bemängelt an dem Digital Services Act, dass es „das Auffangbecken für ausnahmslos alle digitalen Regulierungsprojekte geworden ist, die manche Abgeordnete seit Jahren mit unterschiedlichem Erfolg beschäftigen. Die tatsächliche Zielsetzung der Verordnung geht damit an dieser Stelle verloren.“

Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie verbessern

Die EU-Kommission hatte ein Gesetz zu digitalen Diensten erstmals im Dezember 2020 vorgeschlagen. Deren Zielsetzungen begrüßt der BVDW weiterhin, da es sich vorrangig auf die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz und die Verbesserung der Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie konzentriert. So ging es der Kommission um ein einheitliches „Melde- und Abhilfeverfahren“ zur Löschung und Sperrung dieser Inhalte, damit Verbraucher besser geschützt sind sowie Transparenz und Sorgfaltspflichten garantiert werden können. Zwanzig Jahre nach Einführung der E-Commerce-Richtlinie und der technologischen Weiterentwicklung betrachtet der BVDW dies als eine wichtige Auseinandersetzung.

Der BVDW ist aber der Auffassung, dass viele Abgeordnete im EU-Parlament den Regelungsbereich über Gebühr ausgedehnt haben. So diskutierten sie beispielsweise von Anfang an strikte Regeln zum Thema Online-Advertising. Auch der BVDW vertritt die Auffassung, dass das System über mehr Transparenz beim Online-Advertising verbessert werden kann. Allerdings seien die jetzt durch das Parlament angenommenen Änderungen so weitreichend, dass sie wesentliche Funktionen in der digitalen Wirtschaft massiv beschädigen. Die Änderungen würden zwar auf die sogenannten großen Online-Plattformen abzielen, betreffen jedoch faktisch die gesamte Wirtschaft und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.

Der BVDW wies bereits im Vorfeld der Abstimmung auf vier zentrale Aspekte des geplanten Gesetzes hin:

  1. Begrenzung des Risikos von Inkonsistenzen und Überschneidungen zwischen dem DSA und der sonstigen europäischen Gesetzgebung, insbesondere der DSGVO und ePrivacy-Richtlinie
  2. Bewertung der praktischen Umsetzung der Transparenzverpflichtungen sowie den tatsächlichen Nutzen für den Endnutzer
  3. Streichung von Artikel 13a („Vorgaben zur Gestaltung der Nutzeransprache“) zur Vermeidung von Kollateralschäden für die Industrie und europäische Bürger
  4. Entschärfung von Umsetzungs- und Haftungsfragen in Bezug auf die gezielte Ansprache von Minderjährigen zu kommerziellen Zwecken.

Regelungen zur Gestaltung von Online-Interfaces

Allerdings seien nun ausnahmslos alle restriktiven Forderungen zur Nutzeransprache in die Position des EU-Parlament eingeflossen. Insbesondere würde es sich dabei um Regelungen zum Design und zur Organisation von Online-Interfaces handeln, die massiv über die Anforderungen der bereits strikten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Richtlinie hinausgehen. „Die Parlamentsposition setzt sich über die bestehende Spezialgesetzgebung zur Datenverarbeitung hinweg und führt indirekt eine neue Definition der Einwilligung samt Vorgaben für ihre Einholung ein. Ein damit einhergehendes digitalpolitisches Flickwerk würde nicht nur Rechtsunsicherheit fördern, sondern auch die digitale Wirtschaft schwächen“, kommentiert Dr. Moritz Holzgraefe, Vizepräsident des BVDW.

Der BVDW begrüßt aber auch, dass viele Abgeordnete im Sinne der Kommission und des Rates entschieden und die Transparenzvorschriften gestärkt hätten. Kritisiert wird die Positionierung beim Targeting, die ein Verbot dieses Mittels bei Minderjährigen vorsieht, das in der Praxis kaum umsetzbar ist. „Die meisten Online-Plattformen können eben nicht nachvollziehen, wer vor dem Endgerät sitzt. Die Forderung könnte somit ein pauschales Verbot personalisierter Werbung durch die Hintertür zur Folge haben und muss dringend im Trilog angepasst werden“, fordert Holzgraefe. Auch der Ministerrat wolle Kinder und Jugendliche schützen, habe dafür allerdings Maßnahmen vorgeschlagen, die in angemessenem Verhältnis zu den technischen Gegebenheiten digitaler Welten stehen. Nach Auffassung des BVDW müssen die angesprochenen Kritikpunkte dringend in den Trilog-Verhandlungen geklärt werden. Denn nur ein ausgewogener Digital Services Act bringe allen Beteiligten den gewünschten Fortschritt.

Digital Services Act: „eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke“

Auch der Digitalverband Bitkom e.V. hat sich zur Abstimmung über den Digital Services Act geäußert. Demnach sei der Digital Services Act DSA eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa. Im Verbund mit dem Digital Markets Act werde es zu einer Art Grundgesetz für das Internet. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, fordert, dass der DSA so ausgestaltet werden müsse, dass er im globalen Maßstab Standards setzen könne.

„Dieser stärkt den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt und schafft einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen. Nämlich durch klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten und mehr Transparenz. Weit mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Fast drei Viertel von ihnen informieren sich im Web über das Zeitgeschehen, 95 Prozent kaufen online ein. Online-Dienste und Pattformen sind damit fester Bestandteil des digitalen Alltags. Dabei haben wir in den vergangenen Jahren auch eine deutliche Zunahme an Delikten. Wie der Verbreitung von Hassrede bis hin zum Vertrieb gefälschter Produkte festgestellt“, kommentiert Dr. Bernhard Rohleder.

Verbraucher besser vor Betrug und illegalen Inhalten schützen

Laut einer Studie des Bitkom sind 19 Prozent der Internetnutzer bereits beim Einkaufen im Netz betrogen worden. Und 27 Prozent der Nutzer fühlen sich von Hassrede im Internet bedroht. Vor zwei Jahren waren es lediglich 19 Prozent. Daher findet es Rohleder richtig, dass der Digital Services Act die mehr als 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ersetzen werde. Und so die Verbraucher künftig besser vor illegalen oder gefährlichen Inhalten im Netz schützen kann. Der Bitkom begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das EU-Parlament die Einführung einer Uploadfilter-Pflicht verworfen hat.

Rohleder weist außerdem darauf hin, dass es für Diensteanbieter und Plattformen ein funktionierender Rechtsrahmen extrem wichtig sei. Dieser müsse klare Regeln setzen und der Plattformökonomie weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lassen. „Wir brauchen daher einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten und Diensten berücksichtigt. Mit der heutigen Abstimmung im Europäische Parlament können die Trilog-Verhandlungen beginnen. Dort wird es darauf ankommen, die Balance zwischen einem hohen Verbraucherschutz durch umfassende Verpflichtungen der Plattformen einerseits und der Förderung europäischer Unternehmen und Startups durch einen angemessenen und verhältnismäßigen Rechtsrahmen andererseits zu wahren“, erklärt Rohleder abschließend.

Digital Services Act schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen

Wie sehen auf IT-Recht spezialisierte Anwälte die neuen Regeln für Digitalplattformen? Florian Dietrich, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, sieht in der Abstimmung über den Digital Services Act einen bedeutenden Schritt für die Regulierung von Online-Plattformen. So werde der DSA wird einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen schaffen und das Digital Business auf viele Jahre prägen. Bedeutsam würden auch die Auswirkungen auf den Datenschutz und die Transparenzanforderungen an personalisierte Online-Werbung auf großen Online-Plattformen sein.

Die Folgen für Online-Unternehmen kommentiert der Fachanwalt für Informationstechnologie so: „Die gute Nachricht für sie ist, dass der DSA an den bisherigen Haftungsprivilegien nicht grundlegend rütteln wird. Das bedeutet für Betreiber von Online Plattformen, dass sie für illegale und ihnen nicht bekannte Inhalte auch weiterhin grundsätzlich nicht haften, solange sie keine Kenntnis von den unzulässigen Inhalten haben. Sie müssen jedoch Systemen zur Meldung illegaler Inhalte wie etwa Hassrede oder Urheberrechtsverstöße vorhalten bzw. überarbeiten. Eine spürbare Mehrbelastung stellen auch die neuen Transparenzpflichten dar. Für betroffene Unternehmen kann das zu einem Drahtseilakt werden, da sie ihre Geschäftsgeheimnisse schützen und gleichzeitig transparent sein müssen.“

Wie der Digital Services Act in Deutschland umgesetzt werden könnte, erklärt Dietrich: „Der DSA ist als Verordnung konzipiert und wird daher unmittelbar und ohne Umsetzungsakt auch in Deutschland gelten. Die Verfolgung von Verstößen erfolgt sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene. Sehr große Online-Plattformen kann die Kommission bei Verstößen zur Kasse bitten – sowohl hohe Geldbußen als auch Zwangsgelder sind im Sanktionskatalog des DSA vorgesehen.“

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