Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina tritt am 1.9.2021 in Kraft
Das Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina tritt am 1. September 2021 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene, Invalidität und Unfall.
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