Geschützte Ursprungsbezeichnungen für den Jambon de la Borne und den Boutefas
Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht heute die Gesuche um Eintragung des Jambon de la Borne und des Boutefas als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB). Der Jambon de la Borne und der Boutefas sind zwei typische und einzigartige Wurstprodukte, und dies nicht nur aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Geschichte, sondern auch aufgrund ihrer Herstellung, ihrer Qualität und ihres Geschmacks. Dank der Eintragung als GUB können ihr Ruf und ihre ausgezeichnete Qualität geschützt werden.
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