Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen gilt ab 1. April

08.03.2025.

An seiner Sitzung vom 7. März 2025 hat der Bundesrat die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen per 1. April in Kraft gesetzt. Die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen werden verpflichtet, dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Cyberangriffe 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden. Diese Meldungen werden dem BACS ermöglichen, Betroffene bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen und Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen frühzeitig zu warnen.

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