Deutsche Bundesregierung setzt weiter auf Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen
Die Bundesregierung hält weiterhin am umstrittenen Instrument der Netzsperren fest, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu erschweren. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Der Bundesgerichtshof hatte 2015 geurteilt, dass Internetprovider prinzipiell zur Sperrung von Webseiten verpflichtet werden können. Diese Sperrpflicht wurde allerdings eng gefasst und an hohe Hürden für Klägerinnen und Kläger geknüpft. Ausserdem verbietet die Netzneutralitätsverordnung der EU, dass Provider willkürlich Angebote sperren.
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