Bestimmungen zur Wasserkraft werden nicht gelockert
Der Nationalrat hat eine Standesinitiative des Kantons Wallis abgelehnt. Diese verlangte den Schutz der Gewässer zu lockern. Der Kanton argumentierte, dass es mit den geltenden Gesetzesbestimmungen nicht möglich sei, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten oder auszubauen. Der Nationalrat war anderer Meinung und hat betont, dass die Bestimmungen zu den Restwassermengen sich bewährt hätten und massvoll umgesetzt würden.
Quelle und gesamter Artikel: parlament.ch