Gesetzliche Regelungen für barrierefreie IT
Knapp zehn Prozent der deutschen Bevölkerung gelten als schwerbehindert. Dies umfasst noch nicht die Menschen mit leichter Sehbeeinträchtigung oder Hörschädigung. Entsprechend höher dürfte die Gesamtzahl derjenigen sein, die aufgrund von Behinderungen oder Erkrankungen im Alter keinen Zugang zu Webseiten oder mobilen Anwendungen haben. Die neue europäische Richtlinie für barrierefreie Webseiten, die seit dem 23. September 2019 gilt, soll Abhilfe schaffen.
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