Landeskirchenamt erfüllt „IT-Gebote“
Wie setzt man ein gesetzlich gefordertes IT-Sicherheitskonzept um? Das fragten sich die Mitarbeiter des Landeskirchenamts der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), nachdem die IT-Sicherheitsverordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (ITSVO-EKD) verabschiedet wurde. Gemäß dieser Verordnung müssen kirchliche Einrichtungen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen durchführen, um Daten zu schützen.
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