Der fehlende Baustein in digitalen Prozessen
Bereits 2017 verpflichtete das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen online anzubieten. Während etwa Bürger in Spanien oder Dänemark Behördenangelegenheiten längst online erledigen können, ist der Digitalisierungsfortschritt in deutschen Ämtern auch sechs Jahre später überschaubar.
Powered by WPeMatico