Zürcher Gericht erklärt Kündigungs- und Preisklauseln von Sunrise für unzulässig
Das Bezirksgericht Zürich hat im Rahmen eines heutige Entscheids zwei zentrale Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Telekomkonzerns Sunrise für unzulässig erklärt. Das Gericht gab damit einer Klage der Stiftung für Konsumentenschutz weitgehend recht.
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