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Bundesamt für Verkehr BAV

Bundesamt für Verkehr BAV

Rechtsanpassungen für effizienten internationalen Bahnverkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen und neue Rechtserlasse per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Damit kann die Schweiz an einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Rollmaterial im internationalen Verkehr teilnehmen.

Bundesrat passt Schiffbauverordnung an

Immer mehr Schifffahrtsunternehmen wollen ihre Fahrzeuge mit modernen, umweltfreundlichen Antrieben ausrüsten. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat deshalb eine Revision der Schiffbauverordnung beschlossen. Die Verordnung und ihre Ausführungsbestimmungen regeln unter anderem den Einbau und die Verwendung von leistungsfähigen Akkus und neuen Materialien.

Verlagerung: Bund unterstützt Bau einer Umschlagsanlage in Domodossola

Der Bund will die Bahn im Güterverkehr durch die Alpen weiter stärken. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beteiligt sich deshalb mit 38,8 Millionen Franken am Bau einer Umschlagsanlage für den kombinierten Verkehr in Domodossola. Mit der Anlage wird die Lötschberg-Simplon-Achse aufgewertet. Pro Jahr sollen dereinst bis zu 185'000 kranbare und nicht-kranbare LKW-Sendungen verladen werden können.

Schwierige Situation für den Schienengüterverkehr durch die Alpen (zuletzt geändert am 22.03.2024)

2023 sind weniger Güter durch die Alpen transportiert worden als im Jahr zuvor. Es verkehrten 916'000 Lastwagen; das Transportvolumen auf der Strasse ging um 1,4 Prozent zurück. Auf der Schiene betrug der Rückgang 5,9 Prozent. Hauptgrund war die schwierige Wirtschaftslage in Europa. Kaum Einfluss hatte die Sperrung des Gotthard-Basistunnels. Dies geht aus dem neusten Bericht zum alpenquerenden Güterverkehr hervor, den das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 21. März 2024 veröffentlicht hat.

Bundesamt für Verkehr bewilligt neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB unbefristet

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Betrieb des neuen SBB-Fernverkehrs-Doppelstockzugs unbefristet bewilligt. In diesem Rahmen hat das BAV im Auftrag des Bundesgerichts auch die Zugänglichkeit des Zuges für Menschen mit Beeinträchtigungen vertieft prüfen lassen. Es kommt zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die selbständige Nutzung durch diese Personengruppe erfüllt sind.

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