Kanton Luzern vergibt Auftrag für Fachapplikation an Glaux Soft

24.04.2018.

Es ist Aufgabe der Kantone, die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung durch Beiträge an soziale Einrichtungen wie Wohnen und Tagesstruktur zu fördern. Um diesen komplexen Planungs- und Steuerungs-Auftrag zu erfüllen hat sich der Kanton Luzern für eine evidence Fachapplikation entschieden.

Es ist Aufgabe der Kantone, die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung durch Beiträge an soziale Einrichtungen (Wohnen, Tagesstruktur) zu fördern (vgl. Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen IFEG). Im Kanton Luzern ist für diese Aufgabe die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) zuständig. Sie ist gleichzeitig Verbindungsstelle zur Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE), welche auch die Finanzierungsmodalitäten bei ausserkantonalen Platzierungen regelt.

Um die damit verbundenen, komplexen Aufgaben der Planung und Steuerung der Angebote und ihrer Finanzierung zu lösen, schrieb der Kanton Luzern die Beschaffung einer Fachapplikation nach GATT-WTO aus. Diese Anwendung soll die Einführung der Leistungsorientierten Abgeltung (LOA) unterstützen und der Erfassung des Individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) dienen.

Am 7. April 2018 erhielt Glaux Soft auf SIMAP den Zuschlag für die Lieferung dieser Fachapplikation basierend auf evidence. Die neue IT-Anwendung wird die DISG bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrags unterstützen. Dies sind insbesondere:

  • Datenadministration zu Angeboten und deren Nutzung sowie dem Betreuungsaufwand
  • Finanzierung der stationären Leistungen
  • Angebotsplanung
  • Aufsicht und Qualitätsmanagement
  • Auswertungen, Berichte und Kennzahlen

Einbezug der Systemteilnehmenden

Die sozialen Einrichtungen (rund 40 Leistungserbringer) werden zur Selbstverwaltung ihrer Daten Zugriff auf die neue Lösung mittels Web-Client erhalten. Doppelspurigkeiten bei der Erfassung werden durch einen Freigabeprozess vermieden und dadurch die Qualität der Entscheidungsgrundlagen verbessert.

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